Heute hat der CDU-Bundesparteitag mit breiter Mehrheit beschlossen, dass die CDU sich für die Einführung einer allgemeinen und verbindlichen Lohnuntergrenze einsetzt. Der vom Parteitag angenommene Kompromissvorschlag geht inhaltlich auf den CDA-Antrag „Weil Arbeit WERTvoll ist…“ zurück.
Der CDA-Bundesvorsitzende Karl-Josef Laumann begrüßt den Beschluss:
„Die CDU hat heute ein klares Signal gesetzt: Wir kämpfen entschieden gegen Dumpinglöhne. Die CDA hat in diesem Kompromiss ihre beiden wichtigsten Ziele erreicht. Es soll eine allgemeine und verbindliche Lohnuntergrenze eingeführt werden, die die Regel sein wird. Die Lohnuntergrenze wird von einer Kommission der Tarifpartner in ihrer Höhe festgelegt. Die Kommission hat dabei – wie von uns gefordert – eine Orientierungsmarke. Die Branchenmindestlöhne, auf die im Beschluss Bezug genommen wird, liegen mehrheitlich zwischen 7 und 9 Euro – und damit mindestens auf dem Niveau der von uns als Orientierung favorisierten Zeitarbeit. Die Lohnuntergrenze wird ein einheitlicher Betrag sein, von dem in Ausnahmen abgewichen werden kann, wenn die Tarifpartner in der Kommission sich einig sind.“
Die CDU-Delegierten feierten Karl-Josef Laumann nach seiner Rede mit stehenden Ovationen. Laumann erläuterte die Philosophie hinter dem CDA-Antrag „Weil Arbeit WERTvoll ist…“. Wer Vollzeit arbeite, müsse von seinem Lohn auch leben können. Lohndumping müsse entschlossen bekämpft werden. Laumann dankte allen, die zu diesem Erfolg des Sozialflügels der Partei beigetragen haben. Er erinnerte daran, dass viele CDAler den Antrag in die CDU-Gremien auf Kreis-, Bezirks- und Landesebene eingebracht haben. „Dieser Erfolg ist ein echtes Gemeinschaftswerk aller Christlich-Sozialen“.
Der Wortlaut des Beschlusses des CDU-Bundesparteitags in Leipzig 2011 zur Lohnuntergrenze:
„Die CDU Deutschlands hält es für notwendig, eine allgemeine verbindliche Lohnuntergrenze in den Bereichen einzuführen, in denen ein tarifvertraglich festgelegter Lohn nicht existiert. Die Lohnuntergrenze wird durch eine Kommission der Tarifpartner festgelegt und soll sich an den für allgemein verbindlich erklärten tariflich vereinbarten Lohnuntergrenzen orientieren. Die Festlegung von Einzelheiten und weiteren Differenzierungen obliegt der Kommission. Wir wollen eine durch Tarifpartner bestimmte und damit marktwirtschaftlich organisierte Lohnuntergrenze und keinen politischen Mindestlohn.“