"Die Mitbestimmung hat
sich bewährt"
"Von Rente muss
man leben können"
Gespräche suchen,
Lösungen finden.
"Die Mitbestimmung hat
sich bewährt"
Über 60 Jahre stark für Arbeitnehmer!
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Sind Mindestlöhne kontrollierbar? CDU-Sozialausschüsse und Peter Weiß bel der Finanzkontrolle Schwarzarbeit

Die Schwarzarbeit findet überall statt, wächst und blüht im Verborgenen und schädigt in erheblichem Umfang die Soziale Marktwirtschaft durch die nicht abgeführten Sozialbeiträge. Ihre Bekämpfung liegt im Aufgabenbereich der Finanzkontrolle Schwarzarbeit, kurz FKS genannt, die den Hauptzollälmtern zugerechnet ist. Wie die Bekämpfung der Schwarzarbeit aussieht und welche Herausforderungen mit der Kontrolle von Mindestlöhnen entstehen, darüber haben sich die südbadischen Sozialausschüsse der CDU mit ihrem Vorsitzenden, dem Bundestagsabgeordneten Peter Weiß im Rahmen ihrer diesjährigen
Sommertour informiert.
Vor Ort, im Hauptzollamt in Freiburg gab der Leiter des Sachgebiets Finanzkontrolle Schwarzarbeit, Zollamtsrat Dieter Quasnowitz, zusammen mit seinen Mitarbeitern Einblick in die tägliche Arbeit gegen die Schattenwirtschaft.
Zwei Schwerpunkte geben dabei die Stoßrichtung vor: Prävention und erhöhter Verfolgungsdruck. Informationen, die eingehen, werden gesichtet, nach ihrer Bedeutung gewichtet und ev. weitergegeben. Woher kommen die Infomnationen? Auch hier gilt der Grundsatz: Wettbewerb belebt das Geschäft. Der Unternehmer, der sich über einen scheinbar soviel günstiger arbeitenden Mitkonkurrenten ärgert, Ehefrauen, die dem Mann die blonde Schanti nicht gönnen, oder auch gekündigte Angestellte.
Informationen liefern aber auch die Renten- und Sozialversicherungsträger. 10% der Hinweise kommen von der Polizei. Bei allem ist für die Beweissicherung die so genannte IT-Forensik wichtig, also die Sicherstellung und Auswertung der Computerdaten. Deshalb ist eine entsprechende Ausstattung unerlässlich für einen hohen Fahndungserfolg. Und der zeigt sich im baren Geld: 30 Millionen allein betrug im letzten halben Jahr der Schadensbetrag der nachgewiesenen Schwarzarbeit, also die entgangenen Steuer- und Sozialabgaben.
Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit kommt seit einiger Zeit nun die Kontrolle der Mindestlöhne hinzu. Auf den ersten Blick ein scheinbar leichtes Unterfangen, kann doch der gezahlte Lohn überprüft werden. Denn der Arbeitgeber hat eine Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit, muss die Unterlagen bereit halten und die Arbeitskraft anmelden und versichern. Beim näheren Hinsehen offenbart sich aber die Achillesferse: die tatsächlich geieitstete Arbeitszeit. Und hier ist es, wie Frau Evelyn Dages erläuterte, gar nicht so einfach, einen Missbrauch
nachzuweisen.
Stichwort Gebäudereinigung. Hier kalkuliert der Arbeitgeber eine bestimmte Zeitvorgabe ein, der Arbeitnehmer hat diese einzuhalten. Wer kann hier nachweisen, dass die Zeit für die Reinigung des Büros viel zu knapp bemessen ist? Dass nicht 20 Minuten gearbeitet werden, sondern mindestens 30? Bei der Befragung werden die Beschäftigten nicht zugeben, die Vorgaben nicht zu
schaffen. So wird der vereinbarte Mindestlohn zwar gezahlt, aber für weit mehr Arbeitszeit als vereinbart.

Eine Lösung wäre, wie der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU Bundestagsfraktion, Peter Weiß, anregte, entsprechende von den Fachverbänden vorgegebene Parameter, die als Richtschnur dienen könnten. Doch dass dies auch problematisch ist, zeigt das Beispiel Pflege. In diesem Bereich werden nun auch Mindestlöhne gelten. Und hier wird die Kontrolle, da
ein hoch sensibler Bereich angesprochen ist, noch schwieriger, zumal die Akzeptanz von Schwarzarbeit im Pflegebereich groß ist.
Gefragt ist also auch der Gesetzgeber, der möglichst keinen Anreiz zur Schwarzarbeit setzen sollte und mit der Aufstellung von Mindestlöhnen für einen fairen Wettbewerb sorgt. Deshalb zeigte sich Peter Weiß zufrieden mit dem Weg der CDU, die Tarifhoheit zu wahren aber auch deutlich zu machen, dass die Vereinbarung eines gerechten Lohns kein politikfreier Raum ist.

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