Kindergeld wird auf "Hartz-IV"-Leistungen angerechnet. Daher müssten "Hart-IV"-Empfänger die Kindergelderhöhung rückwirkend zum 1. Januar - 20 Euro pro Kind -zurückzahlen. Der CDA-Bundesvorsitzende hat nun appelliert, von dieser Rückforderung abzusehen - auch aus Gründen der Praktikabilität. Im Westdeutschen Rundfunk sagte Laumann , die Bundesagentur für Arbeit solle überlegen, ob eine Rückforderung nicht einen Riesenverwaltungsaufwand nach sich ziehe. Bei manchen Familien dürfte zudem das Geld so knapp sein, dass Mahnverfahren drohten.
Laumann hat sich in dem Interview auch erneut für kinderbezogene Hartz-IV-Sätze stark gemacht.
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