„In NRW ist kein Platz für sittenwidrige Löhne“, dies teilte Arbeitminister Karl-Josef Laumann mit. Der CDA-Chef hat den Tarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe in NRW für allgemeinverbindlich erklärt.
Damit habe jeder der rund 20.000 Beschäftigten dieser Branche in NRW nun Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 7,15 Euro“, erklärte Laumann.
Zuvor hatten sich Arbeitgeber und Gewerkschaften für das Wach- und Sicherheitsgewerbe für die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrages ausgesprochen.
Der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen habe diese dann beim nordrhein-westfälischen Arbeitsministerium beantragt. Diesem Antrag hatte dann der Tarifausschuss beim Arbeitsministerium, bestehend aus jeweils drei Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften zugestimmt. „Damit wird deutlich, dass neben den Gewerkschaften auch die Arbeitgeber ein hohes Interesse an vernünftigen Löhnen haben und Lohndumping ablehnen“, ergänzte Laumann.
„Wir müssen Fehlentwicklungen vermeiden. In anderen Bundesländern sind Fälle bekannt geworden, bei denen im Wach- und Sicherheitsgewerbe Stundenlöhne von 3 bis 4 Euro gezahlt worden sind. Ein qualifizierter Mitarbeiter, der vollzeitbeschäftigt ist, muss von seinem Lohn auch leben können“, so Laumann weiter. „Solche Entwicklungen können in NRW jetzt nicht mehr greifen.“
„Das Tarifvertragsgesetz und die Endsenderichtlinie der EU bieten genug Möglichkeiten, sittenwidrige Lohnentwicklungen zu stoppen. Doch zunächst einmal sind Sozialpartner tariffreier Branchen gefordert, diesen Zustand freier Lohngestaltung zu stoppen. Die Sozialpartner und die Politik müssen dafür Sorge tragen, dass ein Vollzeitbeschäftigter auch angemessen verdient. Diese Allgemeinverbindlichkeitserklärung macht sehr deutlich, dass die Sozialpartnerschaft in NRW noch funktioniert“, meinte Laumann abschließend.