19.06.2008
„Die Koalitionsbeschlüsse zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung sind ein wirklicher Durchbruch für die Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivkapital“, erklärte Gerald Weiß, erster stellv. Bundesvorsitzende der CDA und Vorsitzender der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Durch die Anhebung der Einkommensgrenzen im 5. Vermögensbildungsgesetz hätten in Zukunft 11 Millionen Menschen Anspruch auf die erhöhte Arbeitnehmerzulage.
Zusammen mit der verbesserten steuerlichen Förderung durch den § 19a EStG (360 Euro pro Jahr steuerliche und sozialabgabenfrei Überlassung von Unternehmensanteilen durch das Unternehmen) schaffe die Koalition die Voraussetzung dafür, dass in erster Linie Geringverdiener mit nur wenig finanziellem Eigenaufwand ein beachtliches Vermögen aufbauen könnten.
Gerald Weiß erläuterte, dass ein Arbeitnehmer, der die Förderung nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz (80 Euro Sparzulage zu 400 Euro Eigenleistung pro Jahr) nutze und zusätzlich von seinem Arbeitgeber unentgeltliche Unternehmensanteile von 360 Euro jährlich überlassen bekomme, nur 33,34 Euro im Monat aufbringen müsse, um nach 30 Jahren ein Vermögen von 57.102 Euro zu besitzen. Die Summe könne noch viel höher sein, da die Berechnung auf der für Produktivkapital sehr konservativ geschätzten Verzinsung von 5 % basiere.
Arbeitnehmer, die nur die Förderung nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz nutzen, hätten nach 30 Jahren 31.989 Euro angespart.
Die Zahlen, so Weiß, machen deutlich, dass mit den Koalitionsbeschlüssen zur Mitarbeiterkapitalbeteiligung den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine echte Möglichkeit eröffnet werde, Kapitaleinkommen vermehrt als weitere Einkommensquelle zu beziehen.
Link zum BMAS: Das Rentenreformpaket