Der CDA-Bundesschatzmeister und Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zum Thema Pflege, Williy Zylajew, begrüßt anlässlich der Veröffentlichung des Expertenberichts zur Pflegeversicherung eine Neubestimmung des Pflegebegriffs.
Dem Bericht zu Folge sollen als Maßstab für Pflegebedürftigkeit zukünftig nicht mehr die Verrichtungsminuten dienen, die für die Pflege aufgewendet werden müssen, sondern der Grad der Selbstständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten. Anstelle von drei Pflegestufen soll es zukünftig fünf Bedarfsgrade geben, die auch kognitive Defizite berücksichtigen.
Die Abkehr von der Minutenpflege ermögliche eine gerechtere Einstufung der Pflegebedürftigen und führe zu Gleichbehandlungen zwischen Kindern und Erwachsenen sowie körperlich und geistig Behinderten. „Ich begrüße, dass
nun nicht mehr die Defizite und körperliche Gebrechen der Pflegebedürftigen bei der
Einstufung im Vordergrund stehen, sondern andere Kriterien zählen“, so Zylajew, der zudem ankündigte, dass die Ergebnisse des Berichts nun intensiv geprüft und diskutiert würden.