16.10.2007
Um Altersarmut künftig zu verhindern, schlägt CDA-Chef Karl-Josef Laumann die Wiederbelebung eines alten Instrumentes der gesetzlichen Rente vor: Die "Mindestentgeltpunkte bei geringem Arbeitsentgelt".
Danach werden alle Erwerbsphasen bis 1992 mit unterdurchschnittlichen Beiträgen aufgewertet, um Geringstrenten zu verhindern. Noch wirke sich die Streichung dieser Regelung noch nicht so aus. Denoch bestehe Handlungsbedarf, man müsse jetzt reagieren, um zu verhindern, dass künftige, heute unterdurchschnittlich verdienenden Rentner von Altersarmut betroffen sind, so Laumann.
Er rechnet vor, dass man bei einem Stundenlohn von 7 Euro nach 45 Beitragsjahren heute 590 Euro Rente bekäme. Im Jahre 2030 wären es nach heutigem Recht nur 490 Euro, bei Wiedereinführung der Mindestentgeltpunkte hingegen 735 Euro.
Die Wiedereinführung diente der Wiederherstellung eines Grundsatzes, wonach jemand, der sein Leben lang in die gesetzliche Rente eingezahlt hat, eine Rente oberhalb der Armutsgrenze bekommen müsse.
Link zum BMAS: Das Rentenreformpaket